Organisation des Zulassungsverfahrens

ORGANISATION DES ZULASSUNGSVERFAHRENS FÜR DAS SCHULJAHR 2024/2025

Anzahl der akzeptierten Bewerber:

Im Schuljahr 2024/2025 werden vier Vollzeitklassen eröffnet:

  • Tschechisches Programm - Studienrichtung 63-41-M/02 Wirtschaftsakademie in Vollzeitform (maximal 26 Schüler)
  • Tschechisch-Englisches Programm - Hauptfach 63-41-M/02 Wirtschaftsakademie in der Vollzeitform, kombiniert mit einem Hauptfach Business (maximal 26 Schüler)
  • Tschechisch-Englisches Programm - Hauptfach 63-41-M/02 Wirtschaftsakademie in der Vollzeitform, kombiniert mit einem Hauptfach Business (maximal 26 Schüler)
  • Studiengang Englisch - Hauptfach BTEC (maximal 26 Schüler)
 
Es werden maximal 104 Schüler aufgenommen, wobei jede Klasse höchstens 26 Schüler umfassen darf.
Auf dem Feld 63-41-M/02 Wirtschaftsakademie in täglicher Form maximal 78 Schüler.

Die folgenden Informationen beziehen sich auf 63-41-M/02 Business Academy

Termine der Zulassungen 1. Runde:

  1. Einheitliche Zugangsprüfungen in tschechischer Sprache und Mathematik abgehalten werden 12. April 2024 a 15. April 2024Alternative Termine: 29. April 2024 und 30. April 2024.

     

  1. Aufnahmeprüfungen für Schulen in Form eines mündlichen Gesprächs mit den Bewerbern vom 15. März 2024 bis zum 23. April 2024 (nach Vereinbarung), alternative Termine: 24. April 2024 bis 5. Mai 2024.

    Etwaige weitere Runden werden nur dann angekündigt, wenn nach den vorangegangenen Runden noch freie Plätze vorhanden sind.

Einreichung einer Bewerbung für die erste Runde des Zulassungsverfahrens:

Es gibt 3 Möglichkeiten der Bewerbung:

Elektronische Einreichung:

1. sich am System anmelden und Sie wählen Ihr Kind (das System ist mit dem Melderegister verbunden und wird zugänglich sein ab 15. Januar 2024). Bewerbungen können ab dem 1. Februar 2024 eingereicht werden. Um sich in das System einzuloggen, müssen Sie Ihre elektronische Identität

2. Wählen Sie . 3 Disziplinen ohne Talenttestwo Sie sich bewerben möchten (vollständige Informationen zu den Feldern finden Sie im System). 

3. Sie wählen die Felder in der Reihenfolge ihrer Priorität (d. h. Sie setzen die Schule, an der Sie am liebsten studieren würden, auf Platz 1). 

4. Anhänge hochladen (Fotos, Scans). Im System sehen Sie, welche Anlagen die Schule für die jeweilige Fachrichtung verlangt. Bei uns sind das die Zeugnisse aus beiden Semestern der 8. Klasse und dem ersten Halbjahr der 9. Eine ärztliche Untersuchung ist bei uns nicht erforderlich. 

5. Sie werden die Einreichung von Anträgen bestätigen. Sie erhalten per E-Mail eine Bestätigung Ihrer Bewerbung. Die Bewerbungen müssen spätestens eingereicht werden bis bis zum 20. Februar 2024.

Einreichung durch Auszug aus dem System:

(1) Auch ohne E-Identität können Sie den Antrag online ausfüllen. Sie können auf das System zugreifen, ohne sich anzumelden und alle Details ausfüllen über sich selbst und Ihr Kind. 

2. Wählen Sie . 3 Disziplinen ohne Talenttestwo Sie sich bewerben möchten (vollständige Informationen zu den Feldern finden Sie im System). 

3. Sie wählen die Felder in der Reihenfolge ihrer Priorität (d. h. Sie setzen die Schule, an der Sie am liebsten studieren würden, auf Platz 1). 

4. Anhänge hochladen (Fotos, Scans). Im System sehen Sie, welche Anlagen die Schule für die jeweilige Fachrichtung verlangt. Bei uns sind das die Zeugnisse aus beiden Semestern der 8. Klasse und dem ersten Halbjahr der 9. Eine ärztliche Untersuchung ist bei uns nicht erforderlich. 

5. Sie werden die Einreichung von Anträgen bestätigen. Sie erhalten eine Nachricht mit dem ausgefüllten Bewerbungsformular (Liste) an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. 

6. Auszug aus dem Antragsformular ausdrucken (ohne Anhänge), unterschreiben und zustellen (per Infobox, persönlich oder per Post) an jede auf der Erklärung aufgeführte Schule.

Einreichung eines Papierformulars:

1. Sie drucken ein Papierformular aus für jede Schule, bei der Sie sich bewerben. Sie können das Bewerbungsformular für die Sekundarstufe hier herunterladen: Bewerbung für eine weiterführende Schule

2. In der Form alle Details ausfüllen über Sie und Ihr Kind 

3. Abgerufen von Schule und Kursdetails und füllen Sie steht auf dem Formular (genauer Name, Adresse, Code und Bezeichnung des Feldes. Für unsere Schule können Sie hier finden: Digital Academy - Business Academy, s.r.o., Pod Školou 167, 284 01 Kutná Hora - Malín; 63-41-M/02 Business Academy 

4. Sie wählen die Felder in der Reihenfolge ihrer Priorität (d. h. Sie setzen die Schule, an der Sie am liebsten studieren würden, an die erste Stelle). Die Reihenfolge der Hauptfächer muss auf allen Formularen gleich bleiben. 

5. Für jede Bewerbung fügen Sie Folgendes bei Anhänge in dokumentarischer Form (je nach den Bedingungen der Schule). Bei uns ist es das Zeugnis aus beiden Semestern der 8. Klasse und dem ersten Halbjahr der 9. Eine ärztliche Untersuchung ist an unserer Schule nicht erforderlich. 

6. Bewerbungsformular in Papierform mit Anhängen geliefert von (per Post, persönlich oder auf dem Postweg) an jede auf dem Bewerbungsformular aufgeführte Schule.

Die Bewerbungsfrist endet am 20. Februar 2024.

Eine Anleitung zum Ausfüllen des Antragsformulars finden Sie auch unter direkt auf der CZVV-Website.

Einladung zur Aufnahmeprüfung:

Die Bewerber erhalten spätestens 14 Tage vor der Prüfung eine Einladung zu den Einzel- und Schulaufnahmeprüfungen, entweder durch eine Nachricht im System (bei elektronisch eingereichten Bewerbungen) oder per E-Mail (bei Erklärungen und Formularen).

Die Verteilung für die einheitliche Aufnahmeprüfung sowie die Vorbereitung dieser Tests und die Auswertung der Testergebnisse erfolgt durch das Zentrum für die Ermittlung von Bildungsergebnissen (CZVV, Cermat). Die Verteilung richtet sich in erster Linie nach der Entfernung der Schule zum Wohnort des Bewerbers und in zweiter Linie nach der Kapazität der Schule für die einheitliche Aufnahmeprüfung.

Festlegen der Reihenfolge:

Die neue Rangfolge wird nach Ablauf der Alternativfrist festgelegt.

15. Mai 2024 Der Direktor der Sekundarschule veröffentlicht die Ergebnisse des Aufnahmeverfahrens (Website dahora.cz, Anschlagtafel vor dem Schulgebäude). Einschreibeformulare werden nicht mehr verwendet. Die Entscheidungen über die Zulassung oder Nichtzulassung werden den Bewerbern nicht mitgeteilt. Die Bewerber können die Ergebnisse aller Kurse, für die sie sich beworben haben, nach Abschluss des Prüfungsverfahrens im System einsehen. Wenn ein Bewerber den Studiengang, für den er zugelassen wurde, nicht antreten möchte, reicht er in der Regel einen "Verzicht" auf seinen Platz in diesem Studiengang ein, den die Schule in das System einträgt. Erst dann können sich die Erziehungsberechtigten oder der Bewerber für eine zweite oder weitere Runde in anderen Schulen oder Fächern bewerben.

ZULASSUNGSKRITERIEN FÜR DAS SCHULJAHR 2024/2025

Gemäß § 60 des Gesetzes Nr. 561/2004 Slg. über die Vorschul-, Grundschul-, Sekundarschul-, höhere Berufsschul- und sonstige Bildung in der geänderten Fassung, in Übereinstimmung mit der Verordnung Nr. 422/2023 Slg. über die Einzelheiten der Organisation des Zulassungsverfahrens für die Ausbildung an weiterführenden Schulen in der geänderten Fassung, lege ich hiermit die folgenden Kriterien für die Zulassung zur Ausbildung an der Digital Academy - Obchodní akademie, s.r.o., Pod Školou 167, Kutná Hora - Malín für das Schuljahr 2024/25 fest:

(1) Kandidaten, die sich für das erste Jahr der Business Academy 63-41-M/02 bei Täglich Studienform müssen die Einheitliche Aufnahmeprüfung und die Schulaufnahmeprüfung ablegen. Sie werden auf der Grundlage des Gesamtergebnisses der Prüfung und bis zum Erreichen der Kapazität zum Studium zugelassen.

2. Sollte die Kapazität nicht ausgeschöpft sein, werden die Bewerber auf der Grundlage der Ergebnisse der Einheitlichen Aufnahmeprüfung und der Aufnahmeprüfung der Schule zugelassen, bis die Kapazität ausgeschöpft ist.

Methode der Bewertung:

(1) Die maximale Punktzahl, die erreicht werden kann, beträgt 166. Die Schule hat keine Mindestpunktzahl für die Zulassung festgelegt.

2. Das Ergebnis der einzigen Aufnahmeprüfung (veröffentlicht von der CZVV-Institution) mit dem Gewicht 60% wird in die Gesamtbewertung des Zulassungsverfahrens einbezogen. Die Gesamtzahl der zu erreichenden Punkte beträgt 100 (50 Punkte für die tschechische Sprache und 50 Punkte für Mathematik).

3. Die Durchschnittsnote des Zeugnisses (1. und 2. Semester der 8. Klasse und 1. Semester der 9. Klasse der Grundschule oder des entsprechenden Jahrgangs eines mehrjährigen Gymnasiums, es wird der Durchschnitt aller Pflichtfächer außer Verhalten berechnet) geht ebenfalls in die Gesamtnote ein und hat ein Gewicht von 10%. Die Gesamtzahl der erreichbaren Punkte beträgt 16. Für einen Gesamtdurchschnitt von 1,00-1,50 werden 16 Punkte vergeben, für einen Gesamtdurchschnitt von 1,51-2,00 werden 10 Punkte vergeben und für einen Gesamtdurchschnitt von 2,01-2,50 werden 5 Punkte vergeben.

4. Das Ergebnis der Schulaufnahmeprüfung wird in der Gesamtbewertung mit 30% gewichtet, insgesamt können 50 Punkte erreicht werden.

Aufnahmeprüfung für die Schule:

Gemäß § 60 des Gesetzes Nr. 561/2004 Slg. über den Vorschul-, Grundschul-, Sekundarschul-, höheren Berufsschul- und sonstigen Unterricht in seiner geänderten Fassung und gemäß § 10 der Verordnung Nr. 422/2023 Slg. über die Zulassung zum Sekundarschulunterricht hat der Schulleiter beschlossen, dass die Aufnahmeprüfung in Form eines mündlichen Gesprächs vor einem zugelassenen dreiköpfigen Ausschuss stattfindet. Der Inhalt des mündlichen Gesprächs besteht hauptsächlich darin, die Motivation des Bewerbers für das Studium an unserer Schule festzustellen; die Unterthemen des Gesprächs sind die Motivation zum Lernen, die allgemeine Kommunikation und die Kommunikation in Englisch. Diese Form der Prüfung geht mit 30% in die Gesamtbewertung ein.

Sonstige Zulassungsvoraussetzungen:

1. die Erfüllung der Bedingungen gesundheitliche Tauglichkeit keine Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung ist, kann die Schule nicht erforderlich ein ärztliches Gutachten über die medizinische Eignung.

2. Bewerber mit einer Behinderung müssen diese Tatsache gemäß § 3 Absatz 1 Buchstabe i) der Verordnung Nr. 422/2023 Slg. in der geltenden Fassung nachweisen. Wenn die Behinderung oder gesundheitliche Beeinträchtigung eines Bewerbers bei der Zulassungsprüfung berücksichtigt werden soll, muss dem Antrag ein Bericht der Schulberatungsstelle beigefügt werden, der eine Stellungnahme enthält, in der ein geeignetes Verfahren für die Zulassungsprüfung empfohlen wird (§ 24 des geänderten Dekrets Nr. 422/2023).

3. Hat sich der Antragsteller längere Zeit im Ausland aufgehalten und dort auch 9 Jahre lang die Schulpflicht erfüllt, muss er zusammen mit dem Antrag auf Sekundarschulbildung ein Zeugnis der letzten zwei Jahre im Original vorlegen. Eine beglaubigte Übersetzung dieser Dokumente verlangt die Schule nicht, es sei denn, der Schulleiter entscheidet im Einzelfall anders. Hat der Antragsteller die Grundschulausbildung vor Beendigung der Schulpflicht (z.B. 8 Jahre) im Ausland erfolgreich abgeschlossen, muss er spätestens am Tag der Aufnahme des Studiums ein Dokument über die Anerkennung der Gleichwertigkeit oder ein Dokument über die Anerkennung der Gültigkeit des ausländischen Zeugnisses in der Tschechischen Republik, die so genannte Nostrifikation, vorlegen (§108 des Schulgesetzes).

4. Bewerber mit tschechischer oder ausländischer Staatsbürgerschaft, die ihre vorherige Ausbildung in einer Schule außerhalb der Tschechischen Republik erhalten haben, werden zum Aufnahmeverfahren zugelassen auf ihren Wunsch hin projiziert Nach §20 (4) des Schulgesetzes ist die Zulassung Tschechische Sprachprüfung. Die Kenntnis der tschechischen Sprache wird in einem mündlichen Gespräch überprüft.

5. Die Bewertung der Kandidaten, die die einheitliche Prüfung in tschechischer Sprache und Literatur gemäß § 20 Absatz 4 des Bildungsgesetzes nicht ablegen werden, basiert auf reduzierte Bewertung (§26 des Dekrets Nr. 422/2023 Slg.)wobei die Ergebnisse der Prüfung der tschechischen Sprache und Literatur in der Einheitsprüfung nicht berücksichtigt werden. Die Bewerber werden dann in der endgültigen Rangliste aller Bewerber an der gleichen Stelle eingestuft wie in der reduzierten Rangliste aller Bewerber.

6. Jeder Teilnehmer des Verwaltungsverfahrens (d.h. der Bewerber) hat das Recht, die Prüfungsergebnisse und die ausgefüllten Erfassungsbögen bei der CZVV einzusehen, nachdem er seine Identität mittels elektronischer Identifizierung oder durch Eingabe eines Identifizierungscodes nachgewiesen hat (§ 6 der Verordnung Nr. 422/2023 Slg.), und vor dem Datum der Entscheidung über die Zulassung oder Nichtzulassung zum Studium Stellung zu nehmen (§ 19 der Verordnung Nr. 422/2023 Slg.).

Ergebnisse des Zulassungsverfahrens:

1. 15. Mai 2024Die Ergebnisse des Zulassungsverfahrens werden auf www.dahora.cz/vysledky (unter der zugewiesenen Registrierungsnummer des Bewerbers) veröffentlicht. Einschreibeformulare werden nicht mehr verwendet.

(2) Die Entscheidung über die Annahme oder Nichtannahme wird den Antragstellern nicht mitgeteilt.

3. Die Bewerber können ihre Ergebnisse in allen Fächern, für die sie sich beworben haben, einsehen, nachdem der Überprüfungsprozess im System abgeschlossen ist. Möchte der Bewerber nicht in dem Bildungsbereich aufgenommen werden, für den er zugelassen wurde, gibt er einen "Verzicht" auf seinen Platz ab. Danach hat der Erziehungsberechtigte oder der Bewerber die Möglichkeit, sich für die 2. oder nächste Runde in anderen Schulen oder Fachbereichen zu bewerben.

4. Die Einschreibekarten werden ab dem 1. Januar 2024 an allen Schulen abgeschafft.

5. Weitere Zulassungsrunden können in einzelnen Studienfächern nur ausgeschrieben werden, wenn nach den vorangegangenen Runden noch freie Plätze vorhanden sind.

6. Gegen die Entscheidung über die Nichtzulassung zum Studium kann der gesetzliche Vertreter des Antragstellers innerhalb von drei Arbeitstagen ab dem Tag der Zustellung der Entscheidung an die regionale Geschäftsstelle beim Direktor der Digitalen Akademie - Obchodní akademie, s. r. o. Beschwerde einlegen. Gemäß § 82 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 500/2004 Slg. in der Fassung des Verwaltungsgesetzbuches muss die Beschwerde Angaben über die Entscheidung, gegen die sie sich richtet, den Umfang, in dem sie angefochten wird, und die Gründe für den Widerspruch mit den Rechtsvorschriften oder die Unrichtigkeit der Entscheidung oder des ihr vorausgehenden Verfahrens enthalten.

in Kutná Hora - Malín am 7. Dezember 2023

Mgr. Kateřina Tvrdík Exnerová, Geschäftsführerin der Digitalen Akademie