Organisation des Zulassungsverfahrens

ORGANISATION DES ZULASSUNGSVERFAHRENS FÜR DAS SCHULJAHR 2024/2025

Anzahl der akzeptierten Bewerber:

Im Schuljahr 2024/2025 werden vier Vollzeitklassen eröffnet:

 
Es werden maximal 104 Schüler aufgenommen, wobei jede Klasse höchstens 26 Schüler umfassen darf.
Auf dem Feld 63-41-M/02 Wirtschaftsakademie in täglicher Form maximal 78 Schüler.

3. KREIS

Runde 3 ist ausschließlich für Bewerber vorgesehen, die zu keinem Studiengang zugelassen wurden oder die auf ihren Zulassungsanspruch verzichtet haben (wobei der Verzicht spätestens 3 Arbeitstage vor Ablauf der Bewerbungsfrist für den Studiengang erklärt werden muss).

Die Anzahl der Beiträge ist nicht begrenzt und die Beiträge können nur auf dem Anmeldeformular eingereicht werden. Nur eine Schule pro Formular. Die Hauptfächer werden nicht in der Reihenfolge ihrer Priorität aufgeführt. Das Formular ist auf unserer Website verfügbar: https://www.dahora.cz/prihlaska-ke-studiu/

Die Ergebnisse der ersten Runde des JPA werden in der dritten Runde an unserer Schule nicht mehr berücksichtigt. Daher kann sich auch ein Bewerber, der den JPA nicht abgelegt hat, für Runde 3 bewerben.

In Runde 3 werden maximal 69 Schüler zugelassen.
Davon zum Bereich 63-41-M/02 Business Academy in Vollzeitform maximal 45 Schüler.

Die folgenden Informationen beziehen sich auf 63-41-M/02 Business Academy

Zulassungsdaten 3. Runde:

  1. Aufnahmeprüfungen für Schulen in Form eines mündlichen Gesprächs mit den Bewerbern vom 5. Juli 2024 bis zum 31. Juli 2024 (nach Vereinbarung).

Etwaige weitere Runden werden nur dann angekündigt, wenn nach den vorangegangenen Runden noch freie Plätze vorhanden sind.

Einreichung der Bewerbung für die 3. Runde des Zulassungsverfahrens:

Die Frist für die Einreichung von Bewerbungen in der dritten Runde kann frühestens am siebten Tag nach Ablauf der Frist für die Entscheidung in der zweiten Runde festgelegt werden, unabhängig davon, ob die zweite Runde für den Bereich stattgefunden hat, d. h. am 28. Juni 2024. Die Bewerbung kann nur auf dem Bewerbungsformular eingereicht werden.

Einreichung eines Papierformulars:

1. Ein Papierformular drucken für jede Schule, bei der Sie sich bewerben. Sie können das Bewerbungsformular für die Sekundarstufe hier herunterladen: Bewerbung für eine weiterführende Schule

2. In der Form alle Details ausfüllen über Sie und Ihr Kind

3. Abgerufen von Schule und Kursdetails und füllen Sie steht auf dem Formular (genauer Name, Adresse, Code und Bezeichnung des Feldes. Für unsere Schule können Sie hier finden: Digital Academy - Business Academy, s.r.o., Pod Školou 167, 284 01 Kutná Hora - Malín; 63-41-M/02 Business Academy

4. Die Prioritäten werden nicht mehr berücksichtigt. Sie füllen eine Schule pro Formular aus.

5. Für jede Bewerbung fügen Sie Folgendes bei Anhänge in dokumentarischer Form (je nach den Bedingungen der Schule). Bei uns ist es das Zeugnis aus beiden Semestern der 8. Klasse und dem ersten Halbjahr der 9. Eine ärztliche Untersuchung ist an unserer Schule nicht erforderlich.

6. Bewerbungsformular in Papierform mit Anhängen geliefert von (per Mailbox, persönlich oder per Post) an unsere Schuladresse in Kutná Hora.

Die Frist für die Einreichung von Bewerbungen endet am 20. Juli 2024.

Eine Anleitung zum Ausfüllen des Antragsformulars finden Sie auch unter direkt auf der CZVV-Website.

Einladung zur Aufnahmeprüfung:

Spätestens 7 Tage vor der Prüfung erhalten die Bewerber per E-Mail eine Einladung zur Aufnahmeprüfung der Schule.

Festlegen der Reihenfolge:

3. 8. 2024 Der Direktor der Sekundarschule veröffentlicht die Ergebnisse des Aufnahmeverfahrens (Website dahora.cz, Anschlagtafel vor dem Schulgebäude). Einschreibeformulare werden nicht mehr verwendet. Die Entscheidungen über die Zulassung oder Nichtzulassung werden schriftlich getroffen und zugestellt. Die Entscheidung über die Nichtzulassung eines Antragstellers enthält eine Begründung und eine Begründung. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb von 3 Arbeitstagen nach ihrer Zustellung Widerspruch eingelegt werden. Die Zulassungsentscheidungen enthalten keine Begründung.

Die erfolgreiche Bewerberin/der erfolgreiche Bewerber muss innerhalb von 7 Tagen nach dem Datum der Benachrichtigung (Zustellung) der Entscheidung per E-Mail bestätigen zu michaela.vackova@dahora.cz ihre Absicht, eine Ausbildung in einem bestimmten Studienfach zu absolvieren, und zwar nur in einem Studienfach.
Nach Ablauf der Frist für die Bestätigung der Studienabsicht erlischt der Anspruch auf Zulassung zu diesem Studiengang.

ZULASSUNGSKRITERIEN FÜR DAS SCHULJAHR 2024/2025 - 3. RUNDE

Gemäß § 60 des Gesetzes Nr. 561/2004 Slg. über die Vorschul-, Grundschul-, Sekundarschul-, höhere Berufsschul- und sonstige Bildung in der geänderten Fassung, in Übereinstimmung mit der Verordnung Nr. 422/2023 Slg. über die Einzelheiten der Organisation des Zulassungsverfahrens für die Ausbildung an weiterführenden Schulen in der geänderten Fassung, lege ich hiermit die folgenden Kriterien für die Zulassung zur Ausbildung an der Digital Academy - Obchodní akademie, s.r.o., Pod Školou 167, Kutná Hora - Malín für das Schuljahr 2024/25 fest:

(1) Die Bewerber, die sich für das erste Jahr der Handelsakademie 63-41-M/02 für ein Vollzeitstudium bewerben, müssen die Aufnahmeprüfung der Schule ablegen. Sie werden auf der Grundlage des Ergebnisses der Prüfung und bis zum Erreichen der Kapazität zum Studium zugelassen.

2. Im Falle unbesetzter Plätze werden die Bewerber zugelassen in der 4. Runde auf der Grundlage der Aufnahmeprüfung der Schule, bis die Kapazität erreicht ist.

Methode der Bewertung:

(1) Die maximale Punktzahl, die vergeben werden kann, beträgt 50. Die Schule hat keine Mindestpunktzahl für die Zulassung festgelegt.

2. Das Ergebnis der Schulaufnahmeprüfung wird mit 100% gewichtet, insgesamt können 50 Punkte erreicht werden.

Aufnahmeprüfung für die Schule:

Gemäß § 60 des Gesetzes Nr. 561/2004 Slg. über den Vorschul-, Grundschul-, Sekundarschul-, höheren Berufsschul- und sonstigen Unterricht in seiner geänderten Fassung und gemäß § 10 des Erlasses Nr. 422/2023 Slg. über die Zulassung zum Sekundarschulunterricht hat der Schulleiter beschlossen, dass die Aufnahmeprüfung in Form eines mündlichen Gesprächs vor einem mindestens zweiköpfigen Ausschuss stattfindet. Der Inhalt des mündlichen Gesprächs besteht vor allem darin, die Motivation des Bewerbers für das Studium an unserer Schule zu ermitteln; die Unterthemen des Gesprächs sind Lernmotivation, allgemeine Kommunikation und Kommunikation in Englisch. Runde 3 die Schulaufnahmeprüfung hat ein Gewicht von 100%.

Besonderheiten der Runde 3:

Die 3. Runde der Aufnahmeprüfung ist ausschließlich für Bewerber, die in der 1. oder 2. Runde nicht zugelassen wurden oder die auf ihre Zulassung verzichtet haben. Unsere Schule berücksichtigt in der 3. Runde nicht die JPZ-Ergebnisse der 1. Runde; die Ergebnisse der Aufnahmeprüfung werden mit 100% gewichtet. Ein Bewerber, der die JPZ nicht abgelegt hat, kann sich für die Immatrikulation in der dritten Runde bewerben.

Sonstige Zulassungsvoraussetzungen:

(1) Die Erfüllung der Anforderungen an die medizinische Tauglichkeit ist keine Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung, die Schule verlangt keine ärztliche Bescheinigung über die medizinische Tauglichkeit.

2. Hat sich der Antragsteller längere Zeit im Ausland aufgehalten und dort auch 9 Jahre lang die Schulpflicht erfüllt, muss er zusammen mit dem Antrag auf Sekundarschulbildung ein Zeugnis der letzten beiden Jahre im Original vorlegen. Eine beglaubigte Übersetzung dieser Dokumente wird von der Schule nicht verlangt, es sei denn, der Schulleiter entscheidet im Einzelfall
andere Fälle. Hat ein Studienanwärter die Grundschule erfolgreich abgeschlossen, bevor er die Schulpflicht (z. B. 8 Jahre) im Ausland erfüllt hat, muss er spätestens am Tag der Aufnahme des Studiums ein Dokument über die Anerkennung der Gleichwertigkeit oder ein Dokument über die Anerkennung der Gültigkeit des ausländischen Zeugnisses in der Tschechischen Republik vorlegen, die so genannte Nostrifikation (§108 des Bildungsgesetzes).

3. Bewerber mit tschechischer oder ausländischer Staatsbürgerschaft, die ihre bisherige Ausbildung an einer Schule außerhalb der Tschechischen Republik erhalten haben, werden auf ihren Antrag hin gemäß § 20 Absatz 4 des Schulgesetzes einer Aufnahmeprüfung in tschechischer Sprache unterzogen. Die Kenntnis der tschechischen Sprache dieser Bewerber wird durch ein mündliches Gespräch überprüft.

Ergebnisse des Zulassungsverfahrens:

3. August 2024Die Ergebnisse des Zulassungsverfahrens werden auf www.dahora.cz/vysledky (unter der zugewiesenen Registrierungsnummer des Bewerbers) veröffentlicht. Einschreibeformulare werden nicht mehr verwendet.

(2) Die Entscheidungen über die Zulassung und Nichtzulassung sind schriftlich zu treffen und zuzustellen. Die Entscheidung über die Nichtzulassung eines Bewerbers enthält einen Tenor, eine Begründung und Anweisungen.

3. Der angenommene Kandidat muss innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum der Benachrichtigung (Lieferung) die Entscheidung per E-Mail zu bestätigen zu michaela.vackova@dahora.cz ihre Absicht, eine Ausbildung in einem bestimmten Studienfach zu absolvieren, und zwar nur in einem Studienfach.

4. Ablauf der Frist für die Bestätigung der Ausbildungsabsicht, das Recht auf Zulassung erloschen ist in einem bestimmten Bereich der Bildung.

5. Verzicht auf das Recht auf Zulassung zu einem Bildungsbereich, in dem der Antragsteller seine Absicht bestätigt hat, eine Ausbildung zu machen
Verzicht hat der Bewerber die Möglichkeit, seine Absicht in einem anderen Bildungsbereich zu bestätigen, zu dem er ebenfalls zugelassen wurde (der Verzicht muss jedoch so erfolgen, dass er die 7-tägige Frist für die Bestätigung seiner Absicht in einem anderen Bildungsbereich nicht versäumt oder sich für die nächste Zulassungsrunde an einer anderen Schule oder einem anderen Bildungsbereich bewirbt). Der allgemeine Grundsatz, dass ein Bewerber nur für einen Bildungsbereich zugelassen werden kann (außer in Fällen, in denen er Widerspruch eingelegt hat), gilt weiterhin.

6. Die Einschreibekarten werden ab dem 1. Januar 2024 an allen Schulen abgeschafft.

7. Weitere Zulassungsrunden können in einzelnen Studienfächern nur dann ausgeschrieben werden, wenn nach den vorangegangenen Runden noch freie Plätze vorhanden sind.

8. Gegen die Entscheidung über die Nichtzulassung zum Studium kann der gesetzliche Vertreter des Antragstellers innerhalb von drei Arbeitstagen ab dem Tag der Zustellung der Entscheidung an das Regionalbüro beim Direktor der Digitalen Akademie - Obchodní akademie, s. r. o. Beschwerde einlegen. Gemäß § 82 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 500/2004 Slg. in der Fassung des Verwaltungsgesetzbuches muss die Beschwerde Angaben über die Entscheidung, gegen die sie sich richtet, über den Umfang, in dem sie angefochten wird, und über die Gründe für den Widerspruch mit den Rechtsvorschriften oder die Unrichtigkeit der Entscheidung oder des ihr vorausgehenden Verfahrens enthalten.

in Kutná Hora (Kuttenberg) - Malín am 18. Juni 2024

Ing. Mária Václavíková, Direktorin der Digitalen Akademie

Wie bewirbt man sich?

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