Bewerbung zum Studium
Möchten Sie bei uns studieren? Es ist ganz einfach.
Laden Sie das Antragsformular herunter, füllen Sie es aus und senden Sie es an info@dahora.cz oder an die Digitale Akademie Kutná Hora, Pod Školou 167, 284 01 Kutná Hora - Malín.
ORGANISATION DES ZULASSUNGSVERFAHRENS FÜR DAS SCHULJAHR 2023/2024
Anzahl der akzeptierten Bewerber:
Im Schuljahr 2023/2024 werden zwei Klassen der 63-41-M/02 Business Academy in Vollzeitform eröffnet. Die Vollzeitschüler werden aufgenommen in maximal 50 Schülermit einer Höchstzahl von 25 Schülern pro Klasse.
Termine der Zulassungen 1. Runde:
- Einheitliche Zugangsprüfungen in tschechischer Sprache und Mathematik abgehalten werden 13. April 2023 a 14. April 2023Alternativtermine: 10. Mai 2023 und 11. Mai 2023.
- Aufnahmeprüfungen für Schulen in Form eines mündlichen Gesprächs mit den Bewerbern am selben Tag als Aufnahmeprüfung siehe Punkt 1, alternative Termine: siehe Punkt 1.
Etwaige weitere Runden werden nur dann angekündigt, wenn nach den vorangegangenen Runden noch freie Plätze vorhanden sind.
Einreichung einer Bewerbung für die erste Runde des Zulassungsverfahrens:
Der Antrag ist bei der Schulleitung auf einem vom Ministerium vorgeschriebenen Formular einzureichen. Das Antragsformular ist auf der Website der Schule unter der Rubrik "Antrag" zu finden. Das Antragsformular muss die in Abschnitt 1 des geänderten Dekrets Nr. 353/2016 Slg. aufgeführten Elemente enthalten. Das Antragsformular muss unter anderem Originale oder beglaubigte Kopien des Schulzeugnisses enthalten, es sei denn, das Antragsformular wird von der Schule mit einem Stempel ohne das kleine staatliche Emblem versehen. Die Zulassungskriterien dürfen kein Zeugnis für das zweite Halbjahr des Schuljahres 2019/2020 enthalten. Wird ein solches Zeugnis vorgelegt, wird das zweite vorgelegte Zeugnis bei der Bewertung berücksichtigt.
Die Frist für die Einreichung eines Antrags ist bis 1. März 2023.
Einladung zur Aufnahmeprüfung:
Die Bewerberinnen und Bewerber erhalten spätestens 14 Tage vor der Prüfung eine Einladung zu den Einzel- und Schulaufnahmeprüfungen und ihre persönliche Registrierungsnummer, unter der sie während des gesamten Zulassungsverfahrens registriert werden.
ZULASSUNGSKRITERIEN FÜR DAS SCHULJAHR 2023/2024
Gemäß § 60 Absatz 2 Buchstabe a des Gesetzes Nr. 561/2004 Slg. über die Vorschul-, Grundschul-, Sekundarschul-, höhere Berufs- und sonstige Bildung in seiner geänderten Fassung und in Übereinstimmung mit dem Dekret 353/2016 Sb., in der die Einzelheiten der Organisation des Zulassungsverfahrens für den Unterricht an weiterführenden Schulen in der geänderten Fassung festgelegt sind, lege ich hiermit die folgenden Kriterien für die Zulassung zum Unterricht an der Digital Academy - Obchodní akademie, s.r.o., Pod Školou 167, Kutná Hora - Malín für das Schuljahr 2023/24 fest:
- Kandidaten, die sich für das erste Jahr der 63-41-M/02 Business Academy bei Täglich Studienform müssen die Einheitliche Aufnahmeprüfung und die Schulaufnahmeprüfung ablegen. Sie werden auf der Grundlage des Gesamtergebnisses der Prüfung und bis zum Erreichen der Kapazität zum Studium zugelassen.
- Bei freien Kapazitäten werden die Bewerber auf der Grundlage der Ergebnisse der Einheitlichen Zulassungsprüfung und der Schuleingangsprüfung zugelassen, bis die Kapazitäten ausgeschöpft sind.
Methode der Bewertung:
- Das Ergebnis der einzigen Aufnahmeprüfung (die von der CCHE-Einrichtung veröffentlicht wird) fließt mit einer Gewichtung von 60% in die Gesamtbewertung der Zulassung ein.
- Die Durchschnittsnote fließt ebenfalls in die Gesamtbewertung ein. Bestehen der Note bis zu 1,9 einschließlich (1. Halbjahr der 8. und 1. Halbjahr der 9. Klasse der Grundschule oder entsprechendes Jahr eines mehrjährigen Gymnasiums, es wird der Durchschnitt aller Pflichtfächer außer Verhalten berechnet), der ein Gewicht von 10% hat.
- Das Ergebnis der Schuleingangsprüfung fließt mit einer Gewichtung von 30% in die Gesamtbewertung ein.
Aufnahmeprüfung für die Schule:
Gemäß § 60 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 561/2004 Slg. über das Schulwesen und gemäß § 3 Abs. 1 des Erlasses Nr. 353/2016 Slg. hat der Schulleiter beschlossen, dass die Schuleingangsprüfung in Form eines mündlichen Gesprächs zwischen dem Antragsteller und der zuständigen Lehrkraft der Schule stattfindet. Der Inhalt des mündlichen Gesprächs ist in erster Linie die Motivation zum Lernen. Diese Form der Prüfung wird in der Gesamtbewertung mit 30% gewichtet.
Sonstige Zulassungsvoraussetzungen:
- Erfüllung der Bedingungen gesundheitliche Tauglichkeit keine Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung ist, kann die Schule nicht erforderlich ein ärztliches Gutachten über die medizinische Eignung.
- Bewerber mit einer Behinderung müssen gemäß § 1 Absatz 1 Buchstabe h des Dekrets Nr. 353/2016 Slg. in seiner geänderten Fassung einen Nachweis über diese Tatsache erbringen. Wenn die Behinderung oder das Handicap des Bewerbers bei der Zulassungsprüfung berücksichtigt werden soll, muss dem Antrag ein Bericht der Schulberatungsstelle beigefügt werden, der eine Stellungnahme enthält, in der ein geeignetes Verfahren für die Zulassungsprüfung empfohlen wird (§ 13 des geänderten Dekrets Nr. 353/2016 Slg.).
- Wenn der Antragsteller längere Zeit im Ausland war und dort auch die neunjährige Schulpflicht absolviert hat, muss er zusammen mit dem Antragsformular ein Originalzeugnis über die letzten beiden Jahre der Sekundarstufe einreichen. Eine beglaubigte Übersetzung dieser Dokumente verlangt die Schule nicht, es sei denn, die Schulleitung entscheidet im Einzelfall anders. Hat der Antragsteller die Grundschule erfolgreich abgeschlossen, bevor er die Schulpflicht (z. B. 8 Jahre) im Ausland erfüllt hat, muss er spätestens am Tag der Aufnahme des Studiums ein Dokument über die Anerkennung der Gleichwertigkeit oder ein Dokument über die Anerkennung der Gültigkeit des ausländischen Zeugnisses in der Tschechischen Republik, die so genannte Nostrifikation, vorlegen (§108 des Schulgesetzes).
- Bewerber mit tschechischer oder ausländischer Staatsbürgerschaft, die ihre vorherige Ausbildung an einer Schule außerhalb der Tschechischen Republik absolviert haben, werden zum Studium zugelassen. auf ihren Wunsch hin projiziert Nach §20 (4) des Schulgesetzes ist die Zulassung Tschechische Sprachprüfung. Die Kenntnis der tschechischen Sprache wird in einem mündlichen Gespräch überprüft.
- Die Bewertung der Kandidaten, die die einheitliche Prüfung in tschechischer Sprache und Literatur gemäß § 20 Absatz 4 des Bildungsgesetzes nicht ablegen werden, basiert auf reduzierte Bewertung (§14 des Dekrets Nr. 353/2016 Slg.)wobei die Ergebnisse der Prüfung der tschechischen Sprache und Literatur in der Einheitsprüfung nicht berücksichtigt werden. Die Bewerber werden dann in der endgültigen Rangliste aller Bewerber an der gleichen Stelle eingestuft wie in der reduzierten Rangliste aller Bewerber.
- Jede Partei des Verwaltungsverfahrens (d.h. der Antragsteller) hat das Recht, vor Erlass der Entscheidung Stellung zu nehmend. h. er hat das Recht, vor Ablauf der Frist für die Entscheidung über die Zulassung des Studenten Einsicht in die Akte zu nehmen und sich dazu zu äußern. Der Termin für diese Gelegenheit wird in der Einladung zur Zulassungsprüfung angegeben.
Ergebnisse des Zulassungsverfahrens:
- Spätestens 2 Arbeitstage, nachdem das Zentrum den Schulen die Bewertung der Bewerber zur Verfügung gestellt hat, d. h. spätestens am bis 2. Mai 2023Die Rangfolge der Bewerber nach dem Ergebnis der Bewertung wird auf www.dahora.cz/vysledky veröffentlicht, zusammen mit dem Ergebnis des Verfahrens für jeden Bewerber (unter der zugewiesenen Registrierungsnummer), einschließlich einer Belehrung über die Rechtsfolgen der Nichtabgabe des Registrierungsformulars und einer Belehrung über die Beschwerdemöglichkeit gemäß § 60g Absatz 7 des Bildungsgesetzes.
- Geschrieben Entscheidung, nicht zu akzeptieren werden in der ersten Runde innerhalb der gesetzlichen Frist und in den folgenden Runden innerhalb der vom Schulleiter gesetzten Frist den gesetzlichen Vertretern der registrierten Bewerber an die im Bewerbungsformular angegebene Adresse per Briefpost oder über ein elektronisches Postfach zugestellt. Die Entscheidung über die Zulassung zum Studium wird nicht übermittelt.
Einschreibezettel:
- Der Antragsteller oder der Erziehungsberechtigte eines minderjährigen Antragstellers bestätigt seine Absicht, an der betreffenden Sekundarschule eine Vollzeitausbildung zu absolvieren, indem er dem Schulleiter der Schule, die über seine Zulassung zur Ausbildung entschieden hat, spätestens bis zu folgendem Zeitpunkt einen Einschreibezettel vorlegt innerhalb von 10 Arbeitstagen ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe der Entscheidung.
- Wenn der Antragsteller oder der Erziehungsberechtigte eines minderjährigen Antragstellers seine Absicht, an der Sekundarschule zu studieren, nicht durch die Vorlage eines Einschreibezettels bestätigt, erlöschen die Rechtswirkungen der Entscheidung über die Zulassung des Antragstellers zum Studium an der Sekundarschule am letzten Tag der Frist für die Vorlage des Einschreibezettels.
- Der Anmeldeschein kann vom Antragsteller verwendet werden nur einmal. Dies gilt nicht, wenn der Antragsteller eine Einschreibekarte an einer Schule beantragen möchte, an der er nur aufgrund einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung zum Unterricht zugelassen wurde.
- Weitere Zulassungsrunden können in einzelnen Bildungsbereichen nur dann ausgeschrieben werden, wenn nach den vorangegangenen Runden noch freie Plätze vorhanden sind.
- Wenn freie Plätze dadurch entstehen, dass einige Bewerber ihre Einschreibezettel in einem bestimmten Studienfach nicht einreichen, gewährt der Schulleiter die entsprechende Anzahl von Einsprüchen von Bewerbern, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt haben.
- Der gesetzliche Vertreter des Antragstellers kann gegen die Entscheidung, den Antragsteller nicht zum Studium zuzulassen, innerhalb von drei Arbeitstagen ab dem Datum der Zustellung der Entscheidung an das Regionalbüro Berufung einlegen, indem er eine Berufung beim Direktor der Digital Academy - Business Academy, s. r. o. einreicht.
500/2004 Slg. in der geänderten Fassung muss die Beschwerde Informationen über die Entscheidung, gegen die sie sich richtet, den Umfang, in dem sie angefochten wird, und die Gründe für den Widerspruch mit gesetzlichen Vorschriften oder die Unrichtigkeit der Entscheidung oder des ihr vorausgehenden Verfahrens enthalten.
In Kutná Hora - Malín wurde am 27. Dezember 2022 Mgr. Kateřina Tvrdík Exnerová, Direktorin